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AGB's
Allgemeine Reisebedingungen von inTOURS aktiv
1.Reiseanmeldung
Mit der Anmeldung bietet der Kunde inTOURS aktiv den Abschlusseines Reisevertrages verbindlich auf der Grundlage der Reiseausschreibung und der ergänzenden Information von inTOURS aktiv für die jeweilige Reise an. Mit der Annahme der Anmeldung in Form unserer Reisebestätigung kommt der Reisevertrag zustande.
Enthält die Reisebestätigung Abweichungen von der Anmeldung, so liegt ein neues Angebot von uns an Sie vor, an welches inTOURS aktiv 10 Tage gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf dieser neuen Grundlage zustande, wenn Sie die Annahme erklären oder uns durch Bezahlung der Anzahlung oder des Reisepreises zu erkennen geben, dass Sie den Reisevertrag auf der neuen Grundlage annehmen.
2. Bezahlung  und Sicherungsschein

Mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig, die auf den Reisepreis angerechnet wird.

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Teilnehmer 70,00 € nicht, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. 

Die Restzahlung wird spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig oder spätestens bei Aushändigung oder Zugang der kompletten Reiseunterlagen mit Sicherungsschein und Durchführungsgarantie der gebuchten Reise, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 6 abgesagt werden kann. Wird der fällige Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht bezahlt, ist inTOURS aktiv berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Kunde mit Rücktrittskosten unter Ziffer 5 zu belasten.
3.Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsänderungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Wir behalten uns in Einzelfällen vor, beschriebene Touren bei Notwendigkeit zu ändern bzw. Routenverläufe der entsprechenden Situation anzupassen. Gründe hierfür können sein: Unwetter, regionale Zimmerverfügbarkeit, Wegesperrungen, Flugplanänderungen oder andere unvorhergesehene Begebenheiten, welche zur Zeit des  Katalogdruck nicht absehbar waren.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben jedoch unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Reisebüros und örtl. Reiseleitungen sind nicht berechtigt, irgendwelche Zusagen zu geben, die den Vertragsinhalt darüber hinaus ändern oder erweitern.

in TOURS aktiv ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls bietet inTOURS aktiv dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder den kostenlosen Rücktritt an.


4.Anzahlung und Restzahlung
Mit Eingang der Buchungsbestätigung und des Sicherungsscheins bei Ihnen wird eine Anzahlung von 15 % auf den Reisepreis fällig. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Reiseunterlagen senden wir Ihnen bis 21 Tage vor Reisebeginn, bei kurzfristigen Buchungen ab 21 Tage vor Reisebeginn, direkt nach Zahlungseingang zu.
Den fälligen Betrag können Sie auf folgende Konten überweisen:
Sparkasse Chemnitz
IBAN: DE04870500003700011902
BIC: CHEKDE81XXX

5.Rücktritt von der Reise, Umbuchung und vorzeitige Abreise durch Sie
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei in TOURS aktiv. Aus Beweisgründen empfiehlt inTOURS aktiv, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich die Stornobestätigung zu. Im Falle Ihres Rücktritts von einer gebuchten Reise verlangen wir für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen eine pauschalierte Entschädigung.
Sie beträgt pro Person:
Rücktritt bis 42.Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises ;
Rücktritt vom 41. bis 29.Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises;
Rücktritt vom 28. bis 8.Tag vor Reiseantritt 55% des Reisepreises
Rücktritt ab 7.Tag vor Reiseantritt 90% des Reisepreises.
Ihnen bleibt jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
Treten Sie die Reise ohne Ankündigung nicht an oder brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann der volle Reisepreis fällig werden, wenn wir bei den Leistungsträgern (z. B. den Hotels) keine Erstattung der gebuchten Leistungen erwirken können.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
Falls Sie für den durch Ihren Rücktritt frei werdenden Platz gleichzeitig einen anderen Reiseteilnehmer vermitteln, fallen lediglich Umbuchungskosten in Höhe von 50,00€ an. In diesem Falle haften Sie gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Reisepreises bis zur Höhe der Stornokosten. Buchen Sie bis 50 Tage vor Reisebeginn auf einen anderen Termin im selben Kalenderjahr um, so berechnen wir lediglich Umbuchungskosten von 30,00€ pro Person.
6.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Sollten wir gezwungen sein, eine Reise aus Gründen abzusagen, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen (z. B. höhere Gewalt, Streik oder behördliche Anordnungen), erstatten wir Ihnen den von Ihnen bereits bezahlten Betrag zurück.
Wir sind zudem berechtigt, eine Reise bis spätestens  29 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl abzusagen.
Die Mindestteilnehmerzahl bei inTOURS aktiv beträgt 6 Teilnehmer. In diesem Fall erstatten wir Ihnen alle bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
7.Gewährleistung
Sollte die Reise trotz unserer sorgfältigen Vorbereitung einen Mangel aufweisen, so mindert sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Regeln des Reiserechtes.
8.Unsere Haftung
inTOURS aktiv haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Ihr Reisepreis ist insolvenzgesichert. Den Sicherungsschein senden wir Ihnen mit der Reisebestätigung zu.
Unsere Haftung im Rahmen des Reisevertragsrechts für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit wir den Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben oder soweit wir allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht Personenschäden sind und die von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haften wir mit maximal 3000,00€ pro Teilnehmer und Reise.
Für Verlust oder Schaden an Reisegepäck und Fahrrädern haften wir nur, wenn uns ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
Obwohl die Räder in eigens dafür vorgesehenen Vorrichtungen stehen, kann
es unter Umständen zu kleineren Beschädigungen kommen Transportschäden an Rädern stellen keinen Schadensersatz dar.
Soweit haftungseinschränkende oder haftungsausschließende internationale Abkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, zur Anwendung kommen, ist unsere Haftung ebenfalls entsprechend der Abkommen und Vorschriften eingeschränkt oder ausgeschlossen. In der Regel handelt es sich hierbei um Abkommen, die die Haftung im Falle von Schäden und Unfällen im Rahmen von Transporten (Luft, See und Bahn) regeln.
9. Besondere Hinweise für Aktiv Reisen und Ihre Sorgfaltspflicht
Es handelt sich um aktiv Reisen. Sie sind selbst dafür verantwortlich, den Anforderungen der Reise gewachsen zu sein. Wir informieren Sie gern vor Abschluss  eines Reisevertrages zu den speziellen Anforderungen der einzelnen Reiseziele. Der Kunde ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. in TOURS aktiv empfiehlt das Tragen von Fahrradschutzhelmen.
Wir informieren Sie im Vorfeld der Reise rechtzeitig über Pass-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften Ihres Reiselandes. Für die Einhaltung dieser Bestimmungen sind Sie selbst verantwortlich. Insbesondere für alle Storno- und Umbuchungskosten, die in diesem Zusammenhang entstehen (z. B. Flüge, Fahrkarten, Hotels), haften Sie selbst.


10.täglicheTourenbeschreibung
Die Tagesanordnung der Touren und das Tagesprogramm können sich unter Umständen ändern, wenn örtliche Gegebenheiten das nötig machen (z. B. Wetter, geänderte Öffnungszeiten oder geänderte Fähr- und Fahrpläne). Maßgeblich ist dann das am Vortag angekündigte Programm.
11.Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss von Reiseunfall-, Reiserücktrittskosten-, Notfall- und Reisegepäckversicherung, sowie eine Fahrraddiebstahlversicherung. Diese Versicherungen sind nicht im ausgeschriebenen Reisepreis enthalten. Wir haben entsprechende Versicherungen für Sie vorbereitet und beraten Sie gern.
12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber inTOURS aktiv geltend zu machen.
13.Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der allgemeinen Reisebedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des Restes der Reisebedingungen oder des Reisevertrages zur Folge. Sie können uns nur an unserem Sitz in Hohenstein Ernstthal verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist Ihr Wohnsitz maßgebend. Alle uns zur Verfügung gestellten Daten sind von uns gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Sofern Sie es nicht ausdrücklich ablehnen, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, Ihren Wohnort und Ihre Telefonnummer auf der Liste der Mitreisenden aufzuführen.
Veranstalter:
inTOURS aktiv
Birgit Pühn
Kleingruppenreisen und Schlauchbootvermietung
Ernst Schneller Straße 58 d
09356 St. Egidien
Telefon: 03723 627663